Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines; Gegenstand
Die folgenden AGB regeln die telefonische Taxi- und Limousinenvermittlung und die online Bestellformular-Nutzung im Rahmen der Taxi- und Limousinenvermittlung.
Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Taxiunternehmen als Vermittlungsnehmer von Beförderungsaufträgen benannt werden, gelten für diese die gesetzlichen Regeln jeweils in ihrer neusten Fassung.
Bremen Taxi ist eine Marke des Taxenbetriebs Bedir. Der Taxenbetrieb Bedir, Thedinghauser Str. 89, 28201 Bremen, vermittelt Beförderungsanfragen in der Personen- und Sachbeförderung zwischen dem Fahrgast / den Fahrgästen (nachfolgend Kunde / Kunden genannt) und dem Taxiunternehmer. Sofern AGB bzw. vertragliche Absprachen zwischen dem Kunden und dem Taxiunternehmer bzw. Taxifahrer gelten (Beförderungsvertrag), werden diese hiermit ausdrücklich nicht geregelt.
Der Beförderungsvertrag kommt nur zwischen dem Taxiunternehmer und dem Kunden zustande. Auch durch die Nutzung des Online-Bestellformulars kommt kein Vertrag über die Personenbeförderung zwischen dem Taxenbetrieb Bedir und dem Kunden zustande. Es bleibt dem Taxenbetrieb Bedir, an welches Personenbeförderungsunternehmen die Anfrage vermittelt wird. Der Taxenbetrieb Bedir erbringt eine Vermittlungstätigkeit, für deren Erfolg vorab keine verbindliche Zusage abgegeben wird.
Die Abrechnung der Fahrt erfolgt demgemäß nur zwischen dem Taxiunternehmer und dem Kunden.
§2 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Leistungen des Taxenbetriebs Bedir:
Es erfolgt eine Übertragung des Angebotes des Kunden an die angeschlossenen Fahrzeuge. Eine Erfolgsgarantie insoweit, dass dadurch ein Beförderungsvertrag mit dem Taxiunternehmer zustande kommt, gibt es nicht. Es wird demgemäß auch keine Garantie für die tatsächliche Ausführung einer angebotenen Tour / eines Fahrtwunsches übernommen.
Eine Garantie für die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Vermittlungssysteme, inklusive des online Bremen Taxi-Bestellformulars und für verfügbare Taxis und Limousinen kann nicht gegeben werden.
Der Taxenbetrieb Bedir stellt ein telefonisches Vermittlungssystem und ein online Taxi- und Limousinen-Bestellformular zur Vermittlung von freien Taxis und angeschlossener Taxiunternehmen an den Kunden bereit.
Der Taxenbetrieb Bedir vermittelt den Fahrtwunsch an das jeweilige örtlich angeschlossene Taxiunternehmen. Sie bemüht sich um eine hohe Zuverlässigkeit der Vermittlungssysteme und ist für die Werbung und Vermittlung verantwortlich.
Pflichten, Leistungen und Rechte des Kunden:
Der Kunde ist verpflichtet, korrekte und der Wahrheit entsprechende Daten an den Taxenbetrieb Bedir zu übermitteln. Durch die Nutzung darf keine Beeinträchtigung oder Überlastung der Bremen Taxi-Systeme hervorgerufen werden.
Bei Nutzung des online Bestellformulars gehört die Verwendung einer einwandfrei funktionierenden Internetanbindung zum Pflichtenkreis des Kunden.
Bei Nutzung des online Bestellformulars ist der Kunde verpflichtet, bei der Registrierung seinen Namen und seine Mobilfunknummer anzugeben.
§3 Kosten und Preise
Dem Kunden entstehen grundsätzlich keine Kosten für die Vermittlung durch den Taxenbetrieb Bedir. Hiervon gibt es zwei Ausnahmen:
Es kann zu einem tarifbedingten Zuschlag für Funkvermittlungen oder bei bargeldloser Zahlung kommen. Die Art und Höhe ergibt sich aus den jeweils geltenden lokalen Taxitarifen.
Die Kosten für den Internetzugang bzw. die Kosten der Telefonverbindung trägt der Kunde.
Wird eine Anfrage vor der Anfragevermittlung durch den taxenbetrieb Bedir vom Kunden zurückgenommen, fallen keine Stornogebühren an.
§4 Haftung
Die Haftung erfolgt grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Taxenbetrieb Bedir jedoch nicht. Das gilt aber dann nicht, wenn der Taxenbetrieb Bedir einfach fahrlässig besonders wichtige Pflichten, sogenannte “Kardinalpflichten” verletzt. In diesem Fall ist der Taxenbetrieb Bedir zum Ersatz der typischerweise vorhersehbaren Schäden verpflichtet.
Bei einer schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflichten durch den Nutzer, siehe insbesondere § 2 b der AGB, ist dieser verpflichtet, dem Taxenbetrieb Bedir hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
Es erfolgt eine Haftungsfreistellung gegenüber Dritten dem Taxenbetrieb Bedir durch den Kunden bei einem Rechtsverstoß des Kunden nach den oben genannten Maßstäben, insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die unter § 2 b genannten Pflichten des Kunden.
§5 Datenschutz
Der Taxenbetrieb Bedir erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten (Name, Adressen, Rufnummer) ausdrücklich zu (§ 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz). Im Rahmen der Eigensicherung und zur Kontrolle der Ausbildung des Personals, können Telefonate aufgezeichnet werden. Der Kunde ist damit einverstanden. Die Löschung dieser Aufzeichnungen erfolgt nach maximal 30 Tagen automatisch.
Die Löschung der sonstigen Daten bei dem Taxenbetrieb Bedir erfolgt spätestens 30 Tage nach erfolgter Bezahlung der Fahrt.
§6 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten ist Bremen, sofern der Kunde Kaufmann ist.
§7 Beendigung des Vertrages und Kündigung
Die Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Benutzer können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei missbräuchlicher Verwendung (dem Auslösen von Bestellungen ohne tatsächlichen Fahrtwunsch), von der Benutzung der Vermittlungssysteme inklusive dem online Bestellformular ausgeschlossen werden. Der Taxenbetrieb Bedir wird den Kunden in diesem Fall über die Sperrung unterrichten. Die Benachrichtigung erfolgt telefonisch oder über eine Systemnachricht innerhalb des Taxenbetriebs Bedir.
Das Betreiben der Vermittlungssysteme inklusive des online Bestellformulars kann jederzeit vom Taxenbetrieb Bedir eingestellt werden. Änderungen dieser AGB bleiben vorbehalten.
§8 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.